Partikelfilter für neue Schiffsdiesel

Bekommt ein Fahrgast- oder Güterschiff einen neuen Dieselmotor, so soll dieser mit einem Partikelfilter ausgerüstet sein. Für die Filterpflicht spricht sich der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Verkehr (BAV) aus. Wenn es technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sei, sollten neue Dieselmotoren von bereits in Betrieb stehenden Schiffen mit Partikelfiltern ausgerüstet werden.

Die Kantonsregierung fordert das BAV auf, die Partikelfilterpflicht auch für die Bodensee-Schifffahrtsordnung zu unterstützen. Diese ist von einer schweizerischen Weisung nicht unmittelbar betroffen. Die Internationale Bodenseekonferenz hat ihren Nachrüstungswunsch bereits bei der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee deponiert

(St. Galler Tagblatt v. 05.03.10)

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