Partikelfilter für neue
Schiffsdiesel
Bekommt ein Fahrgast- oder Güterschiff einen neuen Dieselmotor, so soll dieser
mit einem Partikelfilter ausgerüstet sein. Für die Filterpflicht spricht sich
der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Verkehr
(BAV) aus. Wenn es technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sei, sollten
neue Dieselmotoren von bereits in Betrieb stehenden Schiffen mit Partikelfiltern
ausgerüstet werden.
Die Kantonsregierung fordert das BAV auf, die Partikelfilterpflicht auch für
die Bodensee-Schifffahrtsordnung zu unterstützen. Diese ist von einer
schweizerischen Weisung nicht unmittelbar betroffen. Die Internationale
Bodenseekonferenz hat ihren Nachrüstungswunsch bereits bei der Internationalen
Schifffahrtskommission für den Bodensee deponiert
(St. Galler Tagblatt v.
05.03.10)