Leinen los zur Hauptsaison: BSB startet am 14. Mai in den Sommerfahrplan 2026

Die Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB) starten am 14. Mai 2026 in die Hauptsaison und erweitern damit ihr Angebot auf dem Bodensee. Bis zum 13. September erwartet Fahrgäste ein dichter Takt, zahlreiche Verbindungen zwischen den Ufergemeinden sowie abwechslungsreiche Erlebnisfahrten auf dem Wasser. Mit Beginn der Hauptsaison gilt der umfangreiche Sommerfahrplan, der deutlich mehr Verbindungen im gesamten Streckennetz bietet. Die Kursschiffe verkehren nun regelmäßig zwischen den wichtigsten Häfen am Ober- und Überlinger See – von Konstanz über Meersburg, Überlingen und Friedrichshafen bis nach Lindau und Bregenz.

Neben dem Linienverkehr setzt die BSB auch in diesem Jahr verstärkt auf Erlebnis- und Genussfahrten. Ob kulinarische Events, Themenfahrten oder musikalische Abende – das Programm bietet vielfältige Möglichkeiten, den Bodensee aus einer neuen Perspektive zu entdecken. Neu im Programm sind beispielsweise die Genussfahrten „Badisches Dinner“, „Schwäbische Tapas“ und „Fisch vom Grill“ sowie „Süßer Genuss an Bord“. La dolce vita kann man auf dem See mit den neuen Fahrten „Italienischer Abend“, „Italienische Pasta-Fahrt“ und „Pasta mit Seeblick“ genießen. Mit der neuen Veranstaltungsfahrt „Sundowner unplugged“ kann man den Abend in entspannter Atmosphäre und handgemachter Live-Musik ausklingen lassen.

Ab dem 22. Juli wartet ein besonderes Highlight: Mit den Bodensee-Schiffsbetrieben geht es stilvoll zu den Bregenzer Festspielen, bei denen Giuseppe Verdis Meisterwerk „La traviata“ aufgeführt wird. Zur Seebühne gelangt man komfortabel mit einer Festspiel-Kreuzfahrt mit 1- oder 3-Gang Menü oder mit dem Festspiel-Shuttle und Schiff-Bus-Transfer. Mit den neuen Jahreskarten SeePass Ober- und Untersee sowie SeePass Untersee erhält man zudem exklusive Preisvorteile auf ausgewählte Genuss- und Eventfahrten der BSB.

Weitere Informationen sowie der vollständige Fahrplan sind online unter:
www.bsb.de/fahrplan verfügbar.

(Bodensee-Schiffsbetriebe BSB v. 11.05.26)


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